|
Auf dem Gebiet des Erbrechts ergibt sich Beratungsbedarf nicht nur im
Zusammenhang mit einem Erbfall, sondern auch in Fragen sogenannter
vorweggenommener Erbfolge.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in Fragen:
|
| der Gestaltung von Testament und Erbvertrag |
| der Erbauseinandersetzung von Erbengemeinschaften |
| der gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteilsansprüche |
| der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbverzicht |
| der Vor-, Ersatz- und Nacherbschaft |
| des Erbscheinsverfahrens |
| der Patientenverfügungen |
| der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer |
| der Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen |
| der Ausgleichung und Anrechnung zwischen Abkömmlingen |
| der Durchführung eines nachlassgerichtlichen Vermittlungsverfahrens |
| der Mediation in Erbsachen |