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Auf dem Gebiet des Erbrechts ergibt sich Beratungsbedarf nicht nur im
Zusammenhang mit einem Erbfall, sondern auch in Fragen sogenannter
vorweggenommener Erbfolge.
Wir beraten und vertreten Sie u.a. in Fragen:
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| der Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen |
| der Trennung und damit zusammenhängender Vereinbarungen |
| der Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft |
| des Zugewinnausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung |
| der Tilgung von Verbindlichkeiten |
| der Unterhaltsregelung, Trennungspartner, Ehegatte, Kinder |
| des Sorgerechts |
| des Versorgungsausgleichs |
| der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer |